Unsere Leistungen

Umsiedlung von geschützten Waldameisen

insbesondere im Straßenbau, beim Pipelinebau, beim Ausbau von Bahntrassen, beim Bau von Industriegebieten und bei anderen Bauvorhaben

Kartierung von Waldameisennestern

Hege bestehender Nester

Bundesweites Arbeiten

Österreich und Schweiz auf Anfrage

Unsere Methode

Wir arbeiten nach den Richtlinien der Ameisenschutzwarte Bayern. Das bedeutet reine Handarbeit, besonders schonend und ohne Maschineneinsatz!

Die Arbeit des Aneisenhegers
Alter Standort

Von Baumaßnahmen betroffende Ameisennester müssen gesichert und umgesiedelt werden

Die Arbeit des Aneisenhegers
Abbau

Es muss mit großer Vorsicht gearbeitet werden, um möglichst wenig Tiere zu verletzten.

Aufbau

Nach dem Abbau wird sorgfältig Schritt für Schritt das Nest an neuer Stelle wieder aufgebaut

Fütterung

Am neu entstandenen Standort unterstützt man die Tiere mit einer Startfütterung

Neuer Standort

Nach erfolgreicher Umsiedlung an eine sichere Stelle sind die Ameisen außer Gefahr

Abschluss

Nach kurzer Zeit haben die Ameisen das Nest wieder hergestellt.

Uentbehrlich in Wald und Flur

Waldameisen ...

... sind faszinierend und nützlich zugleich. Denn diese Winzlinge, die sich europaweit in insgesamt 23 Arten unterteilen lassen, vollbringen erstaunliche Leistungen: Sie können das 50- bis 100-fache ihres Eigengewichts transportieren und errichten beeindruckende Nester, deren auffällige Kuppel eine Höhe von bis zu 2 Metern erreichen kann.

Zugleich übernehmen die winzig kleinen Tiere durch ihre Lebensweise aber auch wichtige Aufgaben im Ökosystem, die sie für das Bestehen gesunder Wälder unverzichtbar machen. Denn neben ihrer Funktion als Bodenverbesser und Schädlingsvertilger tragen sie zusätzlich durch ihr Verhalten erheblich zum Erhalt der Artenvielfalt bei: Waldameisen verbreiten Samen von Pflanzen, gewähren anderen Insekten Unterschlupf, beugen durch das Vertilgen von Aas mögliche Infektionsquellen vor und pflegen Honigtau-Produzenten, die vielen Wildvögeln als Nahrungsquelle dienen.

Schutzbestimmungen

Natur erhalten - verantwortlich handeln
Zum Schutz und Erhalt der vorkommenden Waldameisenarten gelten strenge Richtlinien, die eindeutig im Bundesnaturschutzgesetz und in der Bundesartenschutzverordnung geregelt sind.
Kurz gesagt: Es ist verboten Waldameisennester zu stören, zu beschädigen oder ohne behördliche Ausnahmegenehmigung an einen anderen Standort zu verbringen. Auch das Entnehmen einzelner Tiere aus freier Natur ist strengstens untersagt. Das Umsiedeln von Waldameisennestern ist ausschließlich von qualifizierten Ameisenhegern durchzuführen.

(zur Bundesartenschutzverordnung)